top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Praxis Daniel Ehrke - Heilpraktiker für Psychotherapie | Psychotherapie & psychologische Beratung
Inhaber: Daniel Ehrke
Heilpraktikerin für Psychotherapie / Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Rotgerberstr. 3
17489 Greifswald

I. Allgemeine Aufklärung / Hinweise

Der Patient/Klient wird auf folgende Punkte hingewiesen:
 

• Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht oder nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterleitung an einen Arzt veranlasst.
 

• Eine schriftliche Einwilligung ist erforderlich, wenn die Erteilung einer Auskunft des Heilpraktikers an Dritte erfolgt.
 

• Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen nicht die Behandlungskosten des Heilpraktikers.

• Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen
 

• Die Behandlung, auch die Fernsprechstunde, enthebt den Patienten nicht davon, die vollen Verantwortung für seine Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichtet sich der Patient, sich zeitnah zu melden.

Für diesen Behandlungsvertrag bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

II. Psychotherapie- und Beratungsleistungen
 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie – nachfolgend „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ genannt – und dem Patienten/Klienten als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
     

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Patient/Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psychotherapie), die Heilkunde/Beratung gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psychotherapie) zum Zwecke der Diagnose, der Psychotherapie, der Beratung, des Coaching, der Trauerbegleitung bzw. der Supervision wendet.
     

  3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

     

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages
 

  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Psychotherapie anwendet.
     

  2. Über die Beratungs-, Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient/Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker (Psychotherapie) über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient/Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker (Psychotherapie) befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten/Klienten entspricht.
     

  3. Grundlagen der Therapie- und Beratungsangebote sind die Gesprächstherapie nach Rogers, NLP und sowie andere gängige Therapieformen. Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten/Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
     

  4. Es werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Soweit der Patient/Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker (Psychotherapie) schriftlich zu erklären.
     

  5. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.

     

§ 3 Mitwirkung des Patienten/Klienten 
 

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist jedoch berechtigt, die Behandlung/Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient/Klient Behandlungs- bzw. Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

     

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers (Psychotherapie) 
 

  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie) und Patient/Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste des Heilpraktikers (Psychotherapie). Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
     

  2. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht angewendet.
     

  3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erklärt sich nicht bereit seine Behandlungen und Beratungen gegenüber den privaten Krankenkassen (PKV) abzurechnen. Die Vergütung wird von der/dem Klient*in vollständig in der vereinbarten Höhe selbst gezahlt.
     

  4. Über die zu zahlenden Honorare erhält der Patient/Klient nach dem vereinbarten Termin innerhalb von 10 Werktagen eine Rechnung. Das Honorar ist mindestens 48 Stunden vor dem gemeinsamen Termin auf das Konto des Heilpraktikers (Psychotherapie) zu bezahlen.
    Alternativ hierzu kann der Patient/Klient nach Vereinbarung über ein Zahlungsterminal/Kartenlesegerät vor Ort bezahlen. Bei der Zahlung über das Zahlungsterminal/Kartenlesegerät ist dies über jede Kredit- und Debitkarte mit dem Logo von Visa, V PAY, Mastercard, Maestro, American Express, Discover, Diners Club und Union Pay sowie NFC-Zahlungen über Google und Apple Pay möglich. Für die Zahlung vor Ort erhält der Klient/Patient unmittelbar nach erfolgreichem Zahlungsvorgang eine Quittung.
    Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
     

  5. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient/Patient der Praxis ein Ausfallhonorar in Hohe von 100 % der Gesamtgebühr bei Absage am gleichen Tag, 24 Stunden vorher 75 % der  Gebühr und 48 Stunden vorher 50 % der Summe. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. eines Unfalls, nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
     

  6. Achtung: Im Rahmen einer Pandemie besteht Übereinkunft darüber, dass der vereinbarte Termin via Skype oder Zoom stattfindet.
     

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte 
 

  1. Soweit der Patient/Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
     

  2. Soweit der Heilpraktiker (Psychotherapie) im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz 2 den Patienten/Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) nach § 2 Absatz 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
     

  3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient/Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

     

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung 
 

  1. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) behandelt die Patienten-/Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten/Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten/Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten/Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient/Klient zustimmen wird.
     

  2. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
     

  3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten/Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.
     

  4. Sofern der Patient/Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker (Psychotherapie) kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs-/Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
     

  5. Handakten werden vom Heilpraktiker (Psychotherapie) 30 Jahre nach der letzten Behandlung/Beratung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten/Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

​
 

§ 7 Rechnungsstellung 


Bei den Rechnungen, die der Patient/Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:
 

  1. Für Beweis- oder Erstattungszwecke muss die Rechnung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der Praxis, vollständiger Name und Anschrift des Patienten/Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, konkrete Diagnose(n) gemäß ICD-10, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Untersuchung bzw. Behandlung/Beratung, Beschreibung der Leistung(en) nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), Höhe des Honorars für jede Einzelleistung, Gesamtbetrag, Zahlungsfrist, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
     

  2. Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann der Patient/Klient zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.
     

  3. Wünscht der Patient/Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose bzw. Therapie-/Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des Patienten/Klienten.

     

§ 8 Meinungsverschiedenheiten 
 

  1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

     

§ 9 Salvatorische Klausel 
 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

     

§ 10 Gerichtsstand
 

         Der Gerichtsstand ist Greifswald.

​

​

​

bottom of page